Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Das Mietrecht stellt aufgrund der Vielzahl an gesetzlichen Regelungen sowie der Fülle an Gerichtsentscheidungen ein komplexes Themengebiet dar, welches für Vermieter und Mieter nicht immer leicht verständlich ist.
Mietverhältnisse bieten immer wieder Anlass für Konflikte, welche in der Regel einfacher, schneller und effizienter gelöst werden können, wenn schon frühzeitig anwaltlicher Rat eingeholt wird.
Wir beraten und vertreten Sie unter anderem in folgenden Bereichen:
- Mietvertrag - Gestaltung und Beratung
- Mieterhöhung und Mietminderung
- Kündigung
- Betriebskosten/ Nebenkosten
- Mängelbeseitigungsansprüche
- Durchsetzung von Mietzinsforderungen
- Geltendmachung/ Abwehr von Mietminderungen
- Eigenbedarfskündigungen
- Räumung nach Kündigung
- Schöheitsreparaturen - Durchsetzung und Abwehr
- Mieterhöhungen bei Modernisierungen
- Prüfung von Betriebskostenabrechnungen
Unsere Anwälte beraten und vertreten Sie auch bei Problemen rund um das Wohneigentum sowie Eigentümergemeinschaften.
Aufgrund stetiger Fort- und Weiterbildung stehen wir Ihnen als kompetente Anwälte zur Seite und beraten sowohl Mieter als auch Vermieter.